Verfahrensverzeichnisse
Nach § 4e des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) muss jede staatliche oder private Stelle, die personenbezogene Daten speichert, den Umgang mit diesen Daten dokumentieren. Damit dienen sie der rechtlichen Absicherung des Unternehmens.
Verfahrensverzeichnisse geben Auskunft darüber
- Welche personenbezogenen Daten, unter Verwendung welcher automatisierter Verfahren, auf welche Weise verarbeitet oder genutzt werden,
- wer auf die Daten Zugriff hat,
- an wen Daten übermittelt werden,
- was die Rechtsgrundlagen für die Speicherung, Verarbeitung und Übermittlung sind
- welche Datenschutzmaßnahmen (TOMs) durchgeführt werden
Verfahrensverzeichnisse
- schaffen Transparenz für die Verfahrensverantwortlichen und das Unternehmen
- erhöhen die Auskunftsfähigkeit gegenüber den Betroffenen oder der Aufsichtsbehörde

Unser Vorgehen: |
Für die Erstellung der Verfahrensverzeichnisse setzen wir unser Trigonum Datenschutz-Framework ein. Mit Hilfe von MS SharePoint, MS Office und den MS SQL Server Reporting Services übernehmen wir u. a. folgende Aufgaben:
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