Überprüfen Sie Ihre technisch organisatorischen Maßnahmen
Unternehmen, die personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen sind nach § 9 BDSG dazu verpflichtet, die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) zu treffen, die erforderlich sind, um die Vorschriften des BDSG zu erfüllen.
Dabei sind Maßnahmen aus den folgenden Bereichen zu treffen, sofern ihr Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck steht:

Aufgrund unserer Erfahrungen als ISO 27001 Auditoren führen wir eine Statusanalyse Ihrer technisch organisatorischen Maßnahmen durch. Hierbei prüfen wir die getroffenen internen technisch organisatorischen Maßnahmen zu Schutz der Daten. Ein weiterer Aspekt ist die Überprüfung des Sicherheitsniveaus ihrer Dienstleister.
Hierzu haben wir einen TOM-Check auf Basis der Informationen aus dem Bundesamt für IT-Sicherheit und in Zusammenarbeit mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten entwickelt.
Überzeugen Sie sich noch heute von der Wirksamkeit Ihrer technisch organisatorischen Maßnahmen und schützen Sie die Daten Ihrer Kunden, Mitarbeiter und Lieferanten.


