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Trigonum - Ihr externer Datenschutzbeauftragter

„Unternehmen sind zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verpflichtet.“

Wann muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden? 

Laut Bundesdatenschutzgesetz muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden, wenn mehr als neun Mitarbeiter personenbezogene Daten verarbeiten. Dieser hat u. a. folgende Aufgaben (gegenüber Mitarbeitern, Unternehmen, Behörden und Kunden) zu erfüllen:

  • Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme
  • Schulung der Mitarbeiter über die Erfordernisse des Datenschutzes
  • Vertretung des Unternehmens in Fragen des Datenschutzes
  • Schaffung von Transparenz in der betrieblichen Datenverarbeitung
  • Beratung und Vorabkontrolle bei der Einführung neuer Verfahren
  • Begleiten von Prüfungen durch die Aufsichtsbehörden
  • Sicherstellung der Rechte von Betroffenen

Dabei gehen wir folgendermaßen vor:

Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten

  • Die Kosten sind kalkulierbar
  • Keine Personalbindung
  • Geringer Einsatz interner Ressourcen
  • Keine Kosten für die Datenschutz-Aus-und Fortbildung eines Mitarbeiters
  • Objektive Ergebnisse und Maßnahmenempfehlungen durch Fachexperten
  • Schnelle Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen
  • Regelmäßige Fortbildung
  • Flexible und angemessene Anforderung im Bedarfsfall
  • Konzentration des Unternehmens auf das Kerngeschäft

Als externer Dienstleister übernehmen wir für Sie folgende Aufgaben:

  • Regelmäßige Durchführung einer Bestandsaufnahme zur Feststellung des Datenschutzniveaus in Bezug auf die Erfüllung der Anforderungen der Datenschutzgesetze.
  • Ermittlung und Feststellung des Handlungs- bzw. Änderungsbedarfs in Bezug auf notwendige Datenschutzmaßnahmen, sowie Festlegung der Datenschutzziele des Unternehmens nach Absprache mit dem Auftraggeber.
  • Entwicklung von Richtlinien und Arbeitsanweisungen sowie Formularen zur Realisierung der Anforderungen des Datenschutzes.
  • Erstellung und Pflege der nach dem BDSG vorgeschriebenen Verfahrensübersichten und regelmäßige Überprüfung der darin enthaltenen Angaben.
  • Beratung bei der Auswahl und der Einführung von spezifischen IT-Anwendungen und Prüfung ihrer Datenschutzkonformität.
  • Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme, mit deren Hilfe personenbezogene Daten verarbeitet werden.
  • Durchführung der Vorabkontrolle von IT-Anwendungen gemäß § 4 d Abs. 5 und 6 BDSG bei der Verarbeitung von besonderen Arten personenbezogener Daten.
  • Vorschläge zur datenschutzgerechten Gestaltung von Verträgen mit externen Geschäftspartnern des Auftraggebers.
  • Information über datenschutzbedeutsame Gesetze und Richtlinien.
    Schulung und Information der Mitarbeiter im datenschutzgerechten Umgang mit personenbezogenen Daten.
  • Überprüfung der datenschutzgerechten Gestaltung des Internetauftritts des Auftraggebers hinsichtlich der Anforderungen von TMG und sonstiger zur Anwendung gelangender Datenschutzgesetze.
  • Vorschläge zur datenschutzgerechten Gestaltung von arbeitsvertraglichen Regelungen zur privaten Nutzung von Email und Internet durch die Mitarbeiter des Auftraggebers.
  • Ansprechpartner in allen Datenschutzangelegenheiten und Beantwortung von Anfragen von außen, z. B. Aufsichtsbehörden oder Betroffenen nach Absprache mit dem Auftraggeber.


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